Friedrichs Äußerung auf der PK von heute, siehe Post von Dr. David Lütke:
https://t.me/DrLuetkeIch hab mal wieder ChatGPT befragt 😎
Ich: Ist Remigration ein Synonym für ethnische Säuberung?
ChatGPT: Nein. „Remigration“ und „ethnische Säuberung“ sind keine Synonyme – allerdings kann „Remigration“ je nach Kontext so verwendet werden, dass damit Maßnahmen gemeint sind, die in Richtung ethnischer Säuberung gehen.
Remigration bedeutet zunächst wörtlich die Rückwanderung bzw. Rückkehr von Menschen in ihr Herkunftsland.
Der Begriff kann völlig freiwillig gemeint sein, etwa wenn jemand nach einem Auslandsaufenthalt zurückkehrt.
Ethnische Säuberung bezeichnet dagegen die gezielte Vertreibung einer ethnischen, nationalen oder religiösen Bevölkerungsgruppe aus einem bestimmten Gebiet, typischerweise durch Zwang, Gewalt oder Einschüchterung. Der Begriff hat einen klaren völkerrechtlich-politischen Kontext.
Der entscheidende Unterschied ist also Freiwilligkeit und Zielsetzung:
Freiwillige Rückkehr = Remigration.
Zwangsweise Entfernung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Zugehörigkeit = kann ethnische Säuberung darstellen.
Interessant wird es beim politischen Gebrauch des Wortes „Remigration“: Dort kommt es stark darauf an, wer damit welche Menschen und welche konkreten Maßnahmen meint. Wenn beispielsweise Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht allein aufgrund ihrer ethnischen Herkunft aus einem Gebiet entfernt werden sollen, wäre das etwas völlig anderes als eine freiwillige Rückkehr und könnte rechtlich äußerst problematisch sein.
Wenn du möchtest, kann ich auch untersuchen, wie „Remigration“ aktuell von AfD, Identitärer Bewegung und anderen politischen Akteuren definiert wird und ob deren konkrete Konzepte den Kriterien für ethnische Säuberung entsprechen.
Ich: Bevor wir das machen möchte ich gerne noch folgendes wissen:
Wenn jemand illegal in einem Land ist und ausgewiesen wird, weil er eben illegal ist und nicht freiwillig gehen möchte, ist es dann eine ethnische Säuberung?
ChatGPT: Nein. Eine Ausweisung oder Abschiebung einer Person, die sich illegal in einem Land aufhält, ist nicht allein deshalb eine „ethnische Säuberung“, auch wenn die Person nicht freiwillig gehen möchte.
Entscheidend ist nicht, ob die Rückkehr freiwillig ist, sondern warum und nach welchen Kriterien Menschen entfernt werden.
Beispielsweise:
Ein Staat weist eine Person aus, weil sie keinen gültigen Aufenthaltsstatus hat → grundsätzlich eine normale aufenthaltsrechtliche Maßnahme, keine ethnische Säuberung.
Ein Staat weist alle Personen einer bestimmten ethnischen Gruppe aus, unabhängig davon, ob sie legal dort leben → das kann in Richtung ethnischer Säuberung gehen.
Ein Staat weist Personen gezielt aufgrund ihrer ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit aus → das ist ein wesentliches Merkmal ethnischer Säuberung.
Man kann es vereinfacht so formulieren:
„Du musst gehen, weil du kein Aufenthaltsrecht hast“ ≠ ethnische Säuberung.
„Du musst gehen, weil du dieser Ethnie angehörst“ → potenziell ethnische Säuberung.
Dabei ist wichtig: Auch eine zwangsweise Abschiebung kann rechtmäßig sein.
„Nicht freiwillig“ bedeutet also nicht automatisch „rechtswidrig“ oder „ethnische Säuberung“.
Wenn wir anschließend über den Begriff „Remigration“ sprechen, ist genau diese Unterscheidung entscheidend:
Geht es um den Aufenthaltsstatus einzelner Personen – oder um die Entfernung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Herkunft?
Ich: Dann kommen wir gern zu diesem Punkt:
Wenn du möchtest, kann ich auch untersuchen, wie „Remigration“ aktuell von AfD, Identitärer Bewegung und anderen politischen Akteuren definiert wird und ob deren konkrete Konzepte den Kriterien für ethnische Säuberung entsprechen.
ChatGPT: Ja. Ich würde hier sehr sauber zwischen drei Ebenen unterscheiden, weil sonst schnell Dinge miteinander vermischt werden:
der offizielle Gebrauch des Begriffs „Remigration“ durch die AfD
das weitergehende Konzept von Martin Sellner bzw. der Identitären Bewegung
die Frage, ob das jeweilige Konzept die Merkmale einer „ethnischen Säuberung“ erfüllt
❗️1. Was meint die AfD offiziell mit „Remigration“?
Die AfD hat dazu ausdrücklich ein eigenes Positionspapier veröffentlicht. Dort definiert sie Remigration als Maßnahmen und Anreize zur „rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer“.
Sie nennt insbesondere:
Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen
Rückführung von Personen, deren Schutzstatus entfällt
Rückführung ausländischer Gefährder, Extremisten und schwerer Straftäter
erleichterte Ausweisung bestimmter ausländischer Straftäter
Förderung freiwilliger Rückkehr.
Alternative für Deutschland + 1
❗️Bemerkenswert ist auch, was die AfD ausdrücklich ausschließt: Sie lehnt laut ihrem Positionspapier eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von deren individuellem Aufenthaltsrecht sowie die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund ab.
❗️Alternative für Deutschland
Wenn man ausschließlich diese offizielle Definition zugrunde legt, ist „Remigration“ nicht gleichbedeutend mit ethnischer Säuberung.
📌 Punkt 2 und 3 spare ich uns, denn es ging mir ausschließlich um die AfD
Hier der Link zum gesamten Chat, wenn euch diese Punkte auch interessieren aus der Sicht von ChatGPT, dort findest du auch das Fazit:
https://chatgpt.com/share/6aa1487a-4c90-83eb-944c-af3da9f2b2ad?ogimg=plain📌 Fritz, der Schuss ging, mal wieder, nach hinten los 🤷♀
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